Gründe deine Firma
So einfach gründest du deine Firma direkt mit uns
Du näherst dich schrittweise deinem grossen Ziel - der Gründung deiner eigenen Firma. In den vorherigen Schritten hast du intensiv an der Weiterentwicklung deiner Geschäftsidee gearbeitet. Du weisst, was es heisst, in die Selbstständigkeit zu treten, kennst den Markt, hast dir ein gutes Geschäftsmodell zurecht gelegt und dir einen Plan für das Marketing und die Finanzen ausgedacht.
Bevor du wirklich unternehmerisch tätig werden und Umsätze generieren kannst, musst du dich um die rechtliche Firmengründung kümmern. Dazu musst du je nach Umsatzgrösse offiziell eine Firma anmelden bzw. diese im Handelsregister eintragen lassen und damit dein Unternehmen gründen.
Welche Schritte bei einer erfolgreichen Firmengründung zu beachten sind, erklären wir dir in der Folge. Wir bieten dir zudem einen Service an, damit du gleich mit deiner Gründung loslegen kannst.
Vorgehensweise bei der Firmengründung
Gründe deine Firma
Du bist so weit, deine eigene Firma zu gründen? Wir erklären dir, was du dazu benötigst, so kannst du direkt online damit loslegen - sorgenfrei und einfach. Und übrigens: Die Gründung deiner Firma nimmt im Normalfall etwa 4-6 Wochen in Anspruch. Halte Deadlines und Dokumente jeweils im Griff, damit du unnötige Verzögerungen vermeiden kannst.
So gründest du deine Firma direkt mit foundera.ch
Bevor du wirklich unternehmerisch tätig werden und Umsätze generieren kannst, musst du dich um die rechtliche Firmengründung kümmern. Dazu musst du je nach Umsatzgrösse offiziell eine Firma anmelden bzw. diese im Handelsregister eintragen lassen und damit dein Unternehmen gründen. Welche Schritte bei einer erfolgreichen Firmengründung zu beachten sind, erklären wir hier:
Vor der Gründung (X-beliebige Tage)
Etappe 1: Informierung via Foundera (ca. 30 Min.)
Etappe 2: Start des Foundera-Gründungsprozesses via Eingabe der Gründungsdaten (ca. 15 Min)
Etappe 3: Optionaler, kostenloser Check-up Call mit Foundera-Berater:innen (15 Min.)
Etappe 4: Weiterleitung deiner Daten und Aufsetzung des Gründungsberatungstermins (2-3 Tage)
Etappe 5: Gründungsberatung durch HelloNina-Rechtexperten (powered by BDO) (zw. 30-60 Min.)
Etappe 6: Erstellung der Gründungsdokumente (1-2 Tage)
Etappe 7: Fakultatives Vorprüfungsverfahren beim Handelsregister (Dauer je nach Kanton unterschiedlich)
Etappe 8: Einrichtung eines Kapitaleinzahlungskontos und Einzahlung des Gründungskapitals (1-10 Tage)
Etappe 9: Retournierung der Gründungsunterlagen (1-2 Tage)
Etappe 10: Öffentliche Beurkundung (1-3 Tage)
Etappe 11: Anmeldung im Handelsregister (3-15 Tage)
Etappe 12: Abschluss deiner Gründung (1-2 Tage)
Nach der Gründung (X-beliebige Tage)
Hilfe bei der Firmengründung benötigt?
Solltest du noch offene Fragen zur Firmengründung haben, kannst du gerne die Hilfe der HelloNina-Expert:innen in Anspruch nehmen. Das HelloNina-Team beratet dich z.B. hinsichtlich der Wahl der optimalen Rechtsform, bei der Standortwahl und bespricht auch steuerliche Themen mit dir.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Firmengründung
Hast du noch unbeantwortete Fragen? Wir haben für dich die am häufigsten gestellten Fragen rund um die rechtliche Gründung zusammengestellt.
Wie bereite ich mich optimal auf die Firmengründung vor?
Hast du unsere vorherigen Themen abgearbeitet, bist du bereits gut für die Firmengründung vorbereitet. Du weisst, was es heisst in die Selbstständigkeit zu treten, kennst den Markt, hast dir ein gutes Geschäftsmodell zu recht gelegt und dir einen Plan für das Marketing und die Finanzen gemacht.
Wie viel kostet mich ein Handelsregistereintrag?
Firmengründungen sind auch in der Schweiz mit Kosten verbunden, sofern ein Eintrag in das Handelsregister erfolgt. Folgende Handelsregistergebühren können dabei auf dich zukommen:
Einzelunternehmen: CHF 120.-
Kollektivgesellschaft: CHF 240.-
Kommanditgesellschaft: CHF 600.-
Gesellschaft mit beschränkter Haftung: CHF 600.-
Aktiengesellschaft: CHF 600.-
Wenn das Gründungskapital einer GmbH oder AG mehr als CHF 200.000.- beträgt sind die Gebühren noch etwas höher.
Was für Versicherungen brauche ich?
Firmengründer:innen müssen bereits bei der Gründung auch das Thema Versicherung und Sozialabgaben beachten. Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auch eine Betriebsversicherung ist für den Schadenfall ratsam. Für Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften gilt: Sie sind selbstständig erwerbstätig und damit für die Vorsorge selbst verantwortlich.
Wie viel Steuern muss ich bezahlen?
Welche Steuern in welcher Höhe entrichtet werden müssen, hängt eng mit der Rechtsform zusammen. Personengesellschaften müssen Einkommens- und Vermögenssteuer abführen, wohingegen Kapitalgesellschaften Gewinn- und Kapitalsteuern bezahlen.
Bei Personengesellschaften zählt: Bei Umsätzen von mehr als CHF 100‘000.- muss zusätzlich von den Unternehmer:innen die Mehrwertsteuer abgeführt werden. Wer diese Umsatzgrenze und damit die Mehrwertsteuerpflicht erreicht, muss sich binnen 30 Tagen offiziell bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Wie du das machst und mehr zum Thema Mehrwertsteuer findest du im weiteren Verlauf der Gründungsreise.
Übrigens: Die Steuersätze in der Schweiz können von Kanton zu Kanton abweichen. Deswegen solltest du bei der Firmengründung nicht nur die Rechtsform sorgsam wählen, sondern auch die Standortwahl gut überdenken.
Bin ich bei der Gründung einer AG oder GmbH selbständig erwerbend?
Nein, gemäss AHV-Gesetz gelten Inhaber:innen einer AG oder GmbH als Arbeitnehmer:innen im eigenen Unternehmen.
Gibt es Vorschriften hinsichtlich der Nationalität der Firmengründer:innen?
Nein. Die Staatsangehörigkeit der Firmengründer:innen spielt keine Rolle. Erst bei der Besetzung der Organe der Kapitalgesellschaft gelten folgende Vorschriften:
- AG: Mindestens ein Verwaltungsrat oder ein:e Direktor:in mit Einzelzeichnungsrecht muss den ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben (die Nationalität spielt dabei keine Rolle mehr).
- GmbH: Mindestens ein:e Geschäftsführer:in mit Einzelzeichnungsrecht muss den Wohnsitz in der Schweiz haben.
Was ist bei einem Vorbezug der Vorsorgegelder zu beachten?
Beim Vorbezug sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Ein Vorbezug ist nur bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft möglich.
- Die Anerkennung der Selbständigkeit im Hauptberuf durch die Sozialversicherungsanstalt ist erforderlich.
- Bei verheirateten Unternehmern hat der/die Ehepartner:in seine Zustimmung zu geben.
Wenn immer möglich ist jedoch vom Vorbezug der Vorsorgegelder abzusehen.
Ist Fremdkapital für Jungunternehmen geeignet?
Fremdkapital ist für Unternehmen in einer Frühphase, in der noch keine Umsätze und keine Sicherheiten bestehen, eher ungeeignet. Es ist zu beachten, dass Jungunternehmen Kredite in der Regel verzinsen und nach einer gewissen Zeit amortisieren müssen. Und dies häufig in einer Zeit, in der das Unternehmen selbst noch keine operativen Cash Flows generiert
Wann darf ich meine Pensionskassengelder als Startkapital beziehen?
Dies ist nur bei der Gründung einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft) möglich und wenn du zudem von der kantonalen Ausgleichskasse als selbständig erwerbende Person anerkannt wurdest. Zudem muss die selbständige Tätigkeit dein Haupterwerb sein. Mit der Gründung einer GmbH oder AG hast du kein Anrecht auf den Bezug deiner Pensionskasse.
Was muss ich nach der Firmengründung unternehmen?
Hast du den Gründungsprozess abgeschlossen, startet jetzt, deine Reise als Unternehmer:in. Es gibt viele Themen, zu denen du dir noch Gedanken machen solltest, wie Geschäftskonto & Karten, Versicherungen, Vorsorge, Mehrwertsteuer und Buchhaltung. Zu diesen Themen helfen wir dir sehr gerne weiter.