Anmeldung bei der Mehrwertsteuer

Die meisten Unternehmen unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Wir erklären dir, wie du dich im Mehrwertsteuer-Dschungel zurechtfindest.

So geht Mehrwertsteuer für Schweizer Gründer:innen und Unternehmen

Wie du bist anhin gesehen hast, kann gründen eine Menge Spass machen. Es gibt jedoch auch ein paar weniger spannende und etwas trockenere Themen wie die Mehrwertsteuer (MWST). In der Folge wollen wir dir diese etwas näher bringen - denn trotz Trockenheit ist dieses Thema äusserst wichtig für dein Gründungsvorhaben.

Doch was ist Mehrwertsteuer überhaupt? Diese geht von der Überlegung aus, dass derjenige, der etwas konsumiert, dem Staat einen finanziellen Beitrag zukommen lässt. Sobald du im Inland etwas käuflich erwirbst, wird also die Mehrwertsteuer fällig. D.h. der Bruttowert deines Kaufs enthält auch immer einen gewissen Anteil an Mehrwertsteuer, den Unternehmen wiederum dem Bund abgeben müssen. Sobald du also Rechnungen an deine Kund:innen stellst, musst du möglicherweise ebenfalls die Mehrwertsteuer erheben und dann dem Bund abgeben. Unternehmen (Produzent:innen, Fabrikant:innen, Händler:innen, Handwerker:innen, Dienstleistenden usw.), die angehalten sind, Mehrwertsteuer abzuführen, überwälzen diese auf die Kosument:innen, indem sie die Abgabe in den Preis einrechnen oder als separate Position auf der Rechnung aufführen.

Alles zum Thema Mehrwertsteuer und wie du dich als Unternehmen anmelden kannst, erfährst du in der Folge.

Der Mehrwertbesteuerung unterliegende Produkte und Dienstleistungen

Gegenstand der Besteuerung sind alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden und für die das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Auch Leistungen, die aus dem Ausland bezogen werden, unterliegen der Mehrwertsteuer. Handelt es sich um Gegenstände, werden diese bei der Einfuhr besteuert, während Dienstleistungen und gewisse werkvertragliche Leistungen von Bezüger:innen bzw. Empfänger:innen dieser Leistungen zu deklarieren und versteuern sind. Im Gegenzug sind Exporte und die im Ausland erbrachten Leistungen von der Steuer befreit. Dies aus der Überlegung, dass sie im Ausland mit einer ausländischen Mehrwertsteuer belastet werden.

Ob eine Dienstleistung im Inland erbracht wird (und damit nach schweizerischem Mehrwertsteuerrecht besteuert wird), bestimmt sich je nach Art der Leistung nach den gesetzlichen Definitionen. Diesbezüglich gibt es mehrere Prinzipien, beispielsweise das Empfänger- und Erbringerortsprinzip sowie das Tätigkeitsortsprinzip.

Aus sozialen, konjunkturbedingten oder anderen Gründen müssen bestimmte Leistungen nicht oder eingeschränkt mit der Mehrwertsteuer belastet werden. So sind insbesondere Leistungen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur und Vermietung/Verkauf von Immobilien gänzlich von der Steuer ausgenommen.

Wer solche Leistungen erbringt und dafür Vorleistungen bezieht, kann aber die auf diesen Bezügen lastende Vorsteuer gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nicht in Abzug bringen. Es sei denn, er oder sie erklärt sich bereit, die von der Steuer ausgenommenen Leistungen freiwillig zu versteuern (vgl. Option für die Versteuerung, der von der Steuer ausgenommenen Leistungen). Bestimmte Leistungen des menschlichen Grundbedarfs sind lediglich zum reduzierten, gewisse des Hotelgewerbes zu einem Sondersatz zu versteuern. In beiden Fällen kann die auf Vorleistungen lastende Mehrwertsteuer von der steuerpflichtigen Person in Abzug gebracht werden.

In der Schweiz gelten seit dem 1. Januar 2018 für Umsätze, die nicht von der Steuer ausgenommen oder befreit (u.a. Exporte) sind, die folgenden Steuersätze:

Mehrwertsteuer-Anmeldung von Schweizer Unternehmen

Ob Unternehmen steuerpflichtig sind und damit gegenüber der ESTV seine Umsätze periodisch abrechnen müssen, richtet sich nach dem Umfang der jährlich im In- und Ausland erbrachten Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind.

Wird die gesetzlich vorgesehene Umsatzgrenze von CHF 100'000.- erreicht oder kann bereits bei der Firmengründung abgeschätzt werden, dass die Grenze im ersten Geschäftsjahr überschritten wird, so muss eine Anmeldung als steuerpflichtige Person bei der ESTV erfolgen. Die ESTV erteilt der Person bzw. der Personengesellschaft dann im Anschluss die Mehrwertsteuer -Nummer.

Mehrere Unternehmen, die unter einheitlicher Leitung stehen (z.B. Konzerngesellschaften), können ein Gesuch stellen, dass sie als eine einzige steuerpflichtige Person behandelt werden (Gruppenbesteuerung). Das bedeutet, dass Leistungen, welche diese Unternehmen sich gegenseitig erbringen, nicht besteuert werden.

So berechnest du, wieviel MWST abgeführt werden muss

Wenn du also mehrwertsteuerpflichtig bist, weil du mehr als CHF 100‘000.- pro Jahr umsetzt, dann kannst du relativ einfach ausrechnen, wie hoch der am Ende abzuführende Mehrwertsteuer-Betrag bzw. -Aufwand sein wird. Dabei gilt: Wenn du selbst innerhalb des Unternehmens mehrwertsteuerpflichte Einkäufe getätigt hast, kannst du diese gegen die eingenommene Steuer aufrechnen.

Als Beispielrechnung dient folgende Grafik:

Hilfe bei der Mehrwertsteueranmeldung?

Brauchst du Hilfe bei der Mehrwertsteueranmeldung oder willst diese gleich machen? Unser Partner EasyGov unterstützt dich gerne dabei.

Häufig gestellte Fragen zum Thema MWST-Anmeldung

Hast du noch unbeantwortete Fragen zum Thema Mehrwertsteuer? Wir haben für dich die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen und beantwortet:

Warum braucht es eine Mehrwertsteuer?

Sobald detwas im Inland konsumierst, muss an den Staat ein finanzieller Beitrag abgegeben werden: die Mehrwertsteuer. Diese müssen Unternehmen dann dem Bund abgeben. Sobald du also Rechnungen an deine Kund:innen stellst, musst du möglicherweise ebenfalls die Mehrwertsteuer erheben und dann wieder abführen.  

Was wird besteuert?

Alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden und für die das Gesetz keine Ausnahme vorsieht, müssen besteuert werden. Auch Leistungen, die aus dem Ausland bezogen werden, unterliegen der Mehrwertsteuer. Exporte und die im Ausland erbrachten Leistungen sind von der Steuer befreit, da diese mit einer ausländischen Mehrwertsteuer belastet werden. 

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer?

In der Schweiz gelten seit dem 1. Januar 2018 für Umsätze, die nicht von der Steuer ausgenommen oder befreit (u.a. Exporte) sind, die folgenden Steuersätze: 

  • Normalsteuersatz: 7,7 % 
  • reduzierter Steuersatz: 2,5 % 
  • Sondersteuersatz: 3,7 % 
Wo bekomme ich Hilfe zur Mehrwertsteuer?

Unser Partner EasyGov unterstützt dich gerne bei Fragen rund um die Mehrwertsteuer.

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