Vorsorge & Absicherung
So laufen Vorsorge, Absicherung und Sparen für Gründer:innen
Wenn du ein neues Unternehmen gründest, musst du auf viele wirtschaftliche Faktoren achtgeben, solltest aber dabei deine eigene Vorsorge und Absicherung nicht aus den Augen verlieren. Ein gewisser Teil deiner Einnahmen muss dazu genutzt werden, für eine finanzielle Absicherung im Alter zu sorgen, mögliche Risiken abzusichern und zusätzlich Vermögen aufzubauen. Damit du diesen Teil der Gründungsreise bestmöglich meisterst, haben wir dir an dieser Stelle alle wichtigen Informationen zu Vorsorge, Absicherung und Vermögensaufbau für Gründer:innen zusammengestellt.
Das 3-Säulen-Prinzip der Vorsorge
In der Schweiz gibt es das sogenannte 3-Säulen-Prinzip, welches dir als Unternehmer:in entsprechenden Schutz vor Risiken im Arbeitsalltag geben und Möglichkeiten der Altersvorsorge bieten soll. Der Bereich Altersvorsorge ist dabei in die nachfolgenden 3 Säulen unterteilt:

Säule 1: Staatliche Vorsorge in der Schweiz
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) bildet zusammen mit den sogenannten Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule der staatlichen Vorsorge in der Schweiz. Ziel der staatlichen Vorsorge: Rentner:innen sowie Hinterbliebene sollen ausreichend finanziell abgesichert sein.
Um eine flächendeckende Absicherung der Bevölkerung zu gewährleisten, wurden 1966 zusätzlich die sogenannten Ergänzungsleistungen eingeführt. Die Säule 1 wird in der Schweiz, ähnlich wie in vielen anderen Ländern, über ein Umlageverfahren finanziert: Die Renten werden durch entsprechende Lohnbeiträge der arbeitenden Schweizer bezahlt.
Für die staatliche Vorsorge gilt eine Beitragspflicht, d.h. alle Beschäftigten mit Wohnsitz in der Schweiz müssen anteilig AHV-Beiträge abführen. Die arbeitgebende Unternehmung übernimmt dabei die Summe zu gleichen Teilen. Wenn du also in deinem neuen Unternehmen auch Angestellte hast, kommen diese anteiligen Beitragszahlungen auch auf dich zu.
Säule 2: Berufliche Vorsorge in der Schweiz
Umgangssprachlich wird im Rahmen der beruflichen Vorsorge BVG in der Schweiz auch gerne von der „Pensionskasse“ gesprochen. Die Leistungen der zweiten Säule ergänzen im Alter, bei Invalidität und beim Tod des/der Versorger:in die Leistungen der AHV/IV. Ziel der zweiten Säule ist es, in Ergänzung zur ersten Säule, die Lebenshaltungskosten zu sichern.
Nebst dem BVG deckt die Unfallversicherung kurz- und langfristige Leistungen im Unfall ab. Als Arbeitgeber:in bist du verpflichtet, die Versicherungsbeiträge entweder bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder je nach Branche auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abzuführen. Die Kollektiv-Kranktaggeldversicherung (KTG) hingegen ist nicht obligatorisch, schützt Arbeitgeber:innen jedoch vor erheblichen finanziellen Folgen beim krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeitenden.
Säule 3: Private Vorsorge in der Schweiz
Die dritte Säule der Vorsorge in der Schweiz unterteilt sich in Säule a und Säule b:
Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist eine Vorsorgeform, die auf dem verfassungsmässigen Drei-Säulen-Prinzip basiert und durch den Staat gefördert wird. Deine Beiträge an die Säule 3 a sind übrigens steuerabzugsfähig.
Die freie Vorsorge (Säule 3b) ist nicht an einen obligatorischen Vertrag gebunden und unterliegt auch keiner bestimmten Laufzeit. Diese Vorsorge-Möglichkeit kann jederzeit frei aufgelöst und ausgezahlt werden.
Hilfe rund um die Vorsorge benötigt?
Innerhalb des 3-Säulen-Modells gibt es zahlreiche Besonderheiten und Anforderungen. Deshalb empfehlen wir dir, bei Vorsorgeberater:innen der Mobiliar Unterstützung zu holen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Vorsorge & Absicherung
Hast du unbeantwortete Fragen zum Thema Vorsorge, Absicherung und Sparen? Wir haben dir die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen und beantwortet:
Wo bekomme ich Unterstützung zum Thema Vorsorge?
Die Vorsorgeberater:innen der Mobiliar unterstützen dich sehr gerne bei der Auswahl der optimalen Vorsorgelösungen für dich.